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Arbeitssicherheit

Ein MUSS für Unternehmer!

Ein betrieblicher Erfolgsfaktor!

Eine vom Gesetzgeber gewollt eigenverantwortliche Unternehmeraufgabe!

Arbeitsschutz ist ein ständiger Prozess und nie beendet!

 

Sicheres und gesundes Arbeiten gewährleistet leistungsfähige/motivierte Mitarbeiter, reduziert Kosten und gibt Rechtssicherheit für Unternehmer und Belegschaft.

Im Rahmen der betrieblichen Unfall- und Gesundheitsprävention fordert das Arbeitssicherheits- gesetz (ASiG) eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung und Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) nach Maßgabe der DGUV 2.

§5 u. §6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie weitere Rechtsquellen (Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Biostoffverordnung (BioStoffV), Lasthandhabungs- verordnung (LasthandhabV) usw.) fordern vom Unternehmer für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungs- beurteilung

Durch eine zyklische Wiederholung wird die ständige Verbesserung, Weiterentwicklung und Sicherstellung des betrieblichen Arbeitsschutzes gewährleistet.

Gefährdungsbeurteilungen sind das Dokument im Arbeitsschutz, von dem sich alle weiteren Präventionsmaßnahmen ableiten.

 

Eine gute Gefährdungsbeurteilung bietet Unternehmersicherheit, ist Nachweis für die umfassende Sorgfalt des Unternehmers im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Basisdokument bei der Analyse von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen.

Der Qualität einer Gefährdungsbeurteilung kommt damit eine hohe Bedeutung zu.

Ebenso wichtig ist es, auf Veränderungen des Arbeitsumfelde zu reagieren und eine gezielte Anpassung von Dokumenten, Arbeitsschutzorganisation und -struktur zeitnah vor zu nehmen.

 
 
Seien wir ehrlich:
Oftmals ist keine (Unternehmer-) Zeit vorhanden, um diesen Pflichten nach zu kommen.

Ich unterstütze Unternehmer als Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) mit

 

mit EDV- unterstützter Gefährdungsbeurteilungs- und Dokumentenerstellung, Terminverfolgung und Tätigkeitsdokumentation.

Damit trage ich zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg bei.

Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft und ich kümmere mich als Partner um die sicherheitstechnischen Belange nach dem ArbSchG in Ihrem Unternehmen.

 

 

 

 

- Fachkraft für Arbeitssicherheit- Spezialgebiet Holz- und Möbelindustrie